Wer aktuell auf ein Elektrofahrzeug umsteigt, kann von mehreren staatlichen Förderprogrammen profitieren. Hier finden Sie die wichtigsten Programme 2026 im Überblick – inklusive direkter Links zur Antragstellung und den offiziellen Formularen.

1. E-Auto-Kaufprämie 2026 (BAFA)

Seit dem 1. Januar 2026 gibt es ein neues Bundesförderprogramm für den Kauf oder das Leasing von Elektrofahrzeugen, das sich gezielt an Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen richtet.

  • Förderhöhe: 1.500 € bis 6.000 €, je nach Fahrzeugtyp, Einkommen und Kinderzahl (Basisförderung 3.000 € für reine Batterie-Elektrofahrzeuge bzw. 1.500 € für Plug-in-Hybride, plus Sozialbonus und Kinderbonus von 500 € pro Kind, max. 1.000 €)
  • Einkommensgrenze: zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 80.000 € (ohne Kinder) bzw. 90.000 € (ab 2 Kindern)
  • Förderfähige Fahrzeuge: reine Batterie-Elektrofahrzeuge, Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerung, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge (Klasse M1) – nur Neuwagen, Erstzulassung ab 1.1.2026
  • Antragstellung: rückwirkend ab 1.1.2026 möglich, über die Förderzentrale Deutschland, ein BundID-Konto ist erforderlich

Kontakt bei Fragen: Tel. 06196 908-1009, E-Mail elektromobilitaet@bafa.bund.de

2. THG-Quote: Jährliche Prämie für alle E-Auto-Halter

Unabhängig vom Einkommen können Halterinnen und Halter eines reinen Elektrofahrzeugs jedes Jahr die sogenannte THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) verkaufen. Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen, müssen CO2-Minderungsquoten nachweisen – dafür können sie diese von E-Auto-Haltern aufkaufen.

  • Prämienhöhe: marktabhängig, aktuell etwa 200–390 € pro Jahr (keine amtlich festgelegte Höhe)
  • Anspruch: einmal pro Kalenderjahr, gesetzlicher Stichtag 15. November (viele Anbieter setzen eigene, frühere Fristen)
  • Voraussetzung: reines Elektrofahrzeug (kein Plug-in-Hybrid)

3. Förderung für Ladeinfrastruktur: “Laden im Mehrparteienhaus”

Seit dem 15. April 2026 fördert der Bund den Aufbau von Ladepunkten in Mehrfamilienhäusern mit einem Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro.

  • Förderhöhe: bis zu 2.000 € pro Stellplatz
  • Voraussetzung: Wohngebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten, mindestens 20 % der Stellplätze vorverkabelt bzw. mindestens 6 Stellplätze elektrifiziert; Ladestrom aus erneuerbaren Quellen
  • Wichtig: Erst den Antrag stellen, dann die Bewilligung abwarten – erst danach darf der Vertrag mit dem Elektriker abgeschlossen werden.
  • Fristen: für WEGs, KMU und private Eigentümer bis 10. November 2026, für Wohnungsbaugesellschaften bis 15. Oktober 2026

4. Offizielle Formulare & Zugang zum Antragsportal

Für den Antrag benötigen Ihre Kunden ein BundID-Konto sowie ggf. eine Vollmacht und Eigenerklärung:

5. Weiterführende Publikationen der BAFA


Gut zu wissen für Ihre Kunden

Die KfW-Förderprogramme 440/441/442 für private Wallboxen sind ausgelaufen, ein Nachfolgeprogramm ist aktuell nicht geplant. Je nach Bundesland gibt es aber weitere regionale Förderungen (z. B. progres.nrw, Charge@BW) – ein Blick auf die Programme des jeweiligen Bundeslandes lohnt sich zusätzlich.

Firmenwagen-Kunden profitieren zudem von der reduzierten Dienstwagenbesteuerung für reine Elektrofahrzeuge – hierzu empfehlen wir eine individuelle Beratung durch den Steuerberater Ihres Kunden.

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